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 Rechtsanwalt Berlin  Strafrecht

     

Einspruch gegen einen Strafbefehl

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Sofort Hilfe unter: 030/88628650

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In einfach gelagerten Fällen kann es dazu kommen, dass gegen Sie ohne Durchführung einer Hauptverhandlung ein Strafbefehl erlassen wird.

Dies entspricht rechtlich gesehen einer Verurteilung. Ein Strafbefehl ist daher sehr Ernst zu nehmen.

Sie müssen den Strafbefehl nicht hinnehmen, denn oft sind die Strafbefehle fehlerhaft, da das Gericht nur eine summarische Prüfung vornimmt ohne Sie tatsächlich zu hören.

Sollten Sie die Tat zu der Sie verurteilt wurden nicht begangen haben oder ist die Strafe zu der Sie veruteilt wurden zu hoch, dann ist es sinnvoll einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

Hierbei kann der Einspruch uneinschränkt gegen den ganzen Strafbefehl eingelegt werden oder beschränkt zum Beispiel auf die Strafhöhe oder die Höhe der einzelnen Tagessätze.

Sollte der Einspruch z .B nur gegen die Höhe der einzelnen Tagessätze beschränkt eingelegt worden sein, dann kann auf Antrag eine Entscheidung sogar ohne eine gerichtliche Hauptverhandlung ergehen.

In den anderen Fällen kommt es in der Regel zu einem Hauptverhandlungstermin in dem sowohl Sie als Angeklagter als auch Zeugen vernommen werden.

Sollte gegen Sie ein Strafbefehl ergangen sein, dann sollten Sie unverzüglich zu einem Strafverteidiger gehen, der prüft ob der Strafbefehl rechtens ergangen ist und innerhalb der 14 tägigen Einspruchsfrist auch einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt.

Nach Beantragung einer Akteneinsicht und einer Durchsicht der Akten wird es dem Rechtsanwalt besser möglich sein, die Erfolgchancen einer Verteidigung einzuschätzen.

Sollten die Erfolgschancen gering sein, kann man den Einspruch gegen den Strafbefehl auch jederzeit zurück nehmen.

Ich helfe ihnen gerne dabei Ihre Rechte zu verteidigen, denn das ist Ihr gutes Recht !

Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650

 
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